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Aktuell
Abwasserentsorgung: Der Weg zur eigenen Kläranlage Leistungsfähige Kleinkläranlagen Vermehrt müssen abseits stehende Liegenschaften wie Ausflugsrestaurants, Hotels oder Wohnhäuser abwasserseitig saniert werden, weil die vorhandenen Abwassergruben nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Wenn ein Anschluss an einen öffentlichen Abwasserkanal nicht praktikabel ist oder unverhältnismässig teuer zu stehen kommt, kann eine Kleinkläranlage eine sinnvolle Lösung darstellen.
Situation in der Schweiz Die Schweiz ist betreffend Abwasserentsorgung bestens erschlossen. Deshalb erscheint der Wunsch nach einer eigenen Kläranlage für viele wenig plausibel. Doch für manche Landwirtschaftsbetriebe, die oft kilometerweit von dem nächsten öffentlichen Abwasserkanal entfernt sind, für idyllisch im Wald gelegene Ausflugrestaurants und vereinzelt abseits stehende Wohnhäuser ist auch heute noch ein Anschluss an einen öffentlichen Abwasserkanal schwierig oder mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden.
Umweltschutzamt zuständig Abwasserseitige Sanierungsmassnahmen solcher Liegenschaften sind mit der Baubehörde, der Wohngemeinde und mit dem zuständigen kantonalen Amt für Umweltschutz (allenfalls Amt für Gewässerschutz) zu besprechen. In jedem Fall hat der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz Vorrang. Kommt der Einsatz einer Kleinkläranlage (KKA) in Betracht, ist zu beachten, dass allenfalls auch Nachbarliegenschaften in die Sanierung einzubeziehen sind, sofern die Voraussetzungen hiefür gegeben sind. Jedenfalls sollte so früh wie möglich ein Fachmann beigezogen werden, damit dieser bereits bei der Verfahrenswahl für die zu klärenden Abwässer mitwirken kann und sowohl die Interessen des Eigentümers der Liegenschaft wie auch jene der Gemeinde und des Kantonalen Umweltschutzamtes Berücksichtigung finden.
Die gängigsten Verfahren Die Wahl des Reinigungsverfahrens ist von fundamentaler Bedeutung. Das Verfahren muss nicht nur rein biologisch sein (andere Verfahren kommen für diesen Anwendungszweck nicht in Frage), es muss auch für die jeweilige Liegenschaft geeignet sein (für ein Restaurant ist ein anderes Verfahren zu wählen als für ein nur sporadisch bewohntes Ferienhaus) und vor allem müssen die vom Buwal (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) und den kantonalen Umweltschutzämtern geforderten Reinigungsleistungen garantiert erreicht werden. Anaerobe Verfahren entsprechen für Hauskläranlagen nicht mehr dem Stand der Technik. Im Wesentlichen werden heute aerobe Verfahren angewendet. Dazu gehören SBR-Verfahren, Festbettreaktoren, Tropfkörper- und Tauchtropfkörperanlagen. Ferner werden Verfahren mit Sandfilter und solche mit pflanzenbewachsenen Klärteichen (Pflanzenanlagen) angewendet. Pflanzenanlagen benötigen relativ viel Landfläche, die zudem weitgehend eben sein muss. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist eine Pflanzenanlage eine besonders naturnahe Art der Entsorgung von häuslichen Abwässern.
SBR - Verfahren SBR-Verfahren sind die
kompaktesten und bieten überdies ein äusserst günstiges Preis/Leistungsverhältnis. Mit
SBR-Kleinkläranlagen werden häusliche Abwässer mit leicht und schwer
abbaubaren Stoffen gereinigt. Sie eignen sich sowohl für Wohnhäuser und
Landwirtschaftsbetriebe wie auch für Gasthöfe, Hotels und sogar Schutzhütten.
SBR-Kleinkläranlagen zeichnen sich wegen der kompakten Bauweise durch
sehr geringen Platzbedarf und einen energiesparenden Betrieb aus. Die Reinigung
der häuslichen Abwässer erfolgt im Batch-Betrieb.
Jede Kläranlage wird mit aeroben Bakterien betrieben, da nur mit diesen eine Reinigungsleistung von über 95% garantiert werden kann. Die Bakterien benötigen aber für ihre Aktivitäten Sauerstoff, der mittels unter geringem Druck stehender Luft in die einzelnen Segmente der Anlage eingeblasen wird. Dies erfolgt durch einen Kompressor. Die einwandfreie Funktion des Kompressors ist daher wesentlich für den störungsfreien Betrieb der Anlage. Sie ist vom Betreiber der Anlage periodisch zu überprüfen.
Garantierte Ablaufwerte Die für Kleinkläranlagen geltenden Grenzwerte werden grundsätzlich vom Buwal vorgeschrieben. Jedes Kantonale Umweltschutzamt kann aber diese Werte verschärfen. In jedem Fall sind daher die vom Kanton vorgeschriebenen Grenzwerte massgebend. Bei verfahrenstechnisch richtig ausgelegten KKA können bei Nennbelastung die gesetzlichen Grenzwerte in der Regel unterschritten werden, denn der Wirkungsgrad von Kleinkläranlagen mit Festbettreaktor liegt in der Regel zwischen 97 und 98%, während den garantierten Werten bei Nennlast ein Wirkungsgrad von 95% zugrunde liegt. Im Allgemeinen ist die Anzahl der dauernden Bewohner eines mit einer Hauskläranlage versehenen EFH oder einer Gruppe von Häusern niedriger als die der Nennlast zugrunde liegende Anzahl Einwohner. Dies führt ebenfalls zu unter den garantierten Werten liegenden Ablaufwerten. Kleinkläranlagen sind heute durchwegs voll automatisiert, sodass für deren Betrieb keine Spezialkenntnisse erforderlich sind.
LUGAHalle 01Stand A110 OLMAHalle 3.0Stand 3.0.26 ERLAUBT UND VERBOTEN --- Nur häusliche Abwässer werden mit einer KKA gereinigt. Für den Betrieb der Anlage ist unbedingt zu beachten, dass nur Abwässer aus Toiletten, Bad, Dusche, Küche und Waschküche zur Reinigung zugelassen sind. --- Nicht in die KKA gehören Meteorwasser, öl- und fetthaltige Rückstände aus der Küche (z.B. Frittieröl), Speisereste in grösseren Mengen, Feststoffe wie Textilien, Gummiwaren, Hygieneartikel (Feststoffe werden in der Vorklärung zurückgehalten), Abwässer aus der Tierhaltung (z.B. Gülle), Desinfektionsmittel, flüssige Reinigungsmittel in hoher Konzentration, flüssige Brennstoffe, Farbreste, Verdünnungs- und Lösemittel, Säuren und Laugen, Abwasser aus chemischen Anlagen, weitere flüssige Sonderabfälle.
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